Bedingungen

Besondere Bedingungen Simafri ERP

ARTIKEL 1: GEGENSTAND

Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist es, die technischen und finanziellen Bedingungen festzulegen, unter denen SIMAFRI dem Kunden im gehosteten Modus die von SIMAFRI veröffentlichte und betriebene Unternehmensverwaltungssoftware „Simafri ERP" zur Verfügung stellt (nachfolgend als „Dienst" bezeichnet). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIMAFRI; im Falle eines Widerspruchs haben diese besonderen Bedingungen für den betreffenden Dienst Vorrang.

ARTIKEL 2: BESCHREIBUNG DES DIENSTES

2.1. Der Dienst umfasst die Bereitstellung der Software im gehosteten Modus, ihr Hosting auf beruflichen Infrastrukturen, ihre Überwachung, ihre regelmäßigen Sicherungen, die Anwendung von Aktualisierungen und Weiterentwicklungen sowie den in Artikel 11 beschriebenen betrieblichen Support.

2.2. Der Funktionskatalog des Dienstes, die Volumina, die Laufzeit, die Preisgestaltung und die übrigen Merkmale des Dienstes sind diejenigen der am Tag der Bestellung geltenden Angebotsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist. Die Funktionen des Katalogs werden dem Kunden als Ganzes zur Verfügung gestellt, ohne Freischaltungsoption.

2.3. Der Zugang zum Dienst erfolgt über das Internet mittels der jedem Nutzer zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Der Kunde und seine Nutzer gewährleisten die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten; jeder mittels eines Nutzerkontos vorgenommene Vorgang gilt als vom Kunden vorgenommen.

ARTIKEL 3: UMFANG EINES ABONNEMENTS

3.1. Ein Abonnement umfasst die Verwaltung eines Unternehmens: seine Geschäftspartner, seine Dokumente, seine Nummerierungsreihen, seine Bankbuchungen und seinen Bestand. Die Daten eines Unternehmens werden in einem eigenen Bereich vorgehalten.

3.2. Die Anzahl der innerhalb eines Abonnements erfassten Nutzer und Geschäftspartner ist nicht durch eine Personenzahl begrenzt, im Rahmen der Bedingungen von Artikel 5.

3.3. Verwaltet der Kunde mehrere Unternehmen, so ist jedes von ihnen Gegenstand eines eigenen Abonnements, gemäß den Bedingungen der am Tag der Bestellung geltenden Angebotsbeschreibung.

ARTIKEL 4: SOFTWARE UND NUTZUNGSRECHT

4.1. Die Software wird von SIMAFRI veröffentlicht, gepflegt und betrieben. SIMAFRI gewährt dem Kunden während der gesamten Dauer des Dienstes ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die Bedürfnisse seiner Tätigkeit.

4.2. Die Software und sämtliche sie zusammensetzenden Elemente (Quellcode, Modelle, Schnittstellen, Dokumentation) bleiben Eigentum von SIMAFRI. Das gewährte Nutzungsrecht bewirkt keine Übertragung der geistigen Eigentumsrechte an diesen Elementen und umfasst nicht die Bereitstellung des Quellcodes.

4.3. Der Dienst wird vom Kunden für die Bedürfnisse der von ihm verwalteten Unternehmen abonniert. Die Bereitstellung des Dienstes für Dritte, dessen Weiterverkauf und dessen gemeinsame Nutzung zwischen getrennten Organisationen sind Gegenstand einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

ARTIKEL 5: NUTZER UND ZUGANG

5.1. Der Kunde verwaltet seine Nutzer: Er eröffnet und schließt die Konten, legt die damit verbundenen Rechte fest und organisiert den Betrieb der Software innerhalb seines Unternehmens.

5.2. Jeder Nutzer verfügt über eigene, ihm persönlich zugeordnete Zugangsdaten. Die Rückverfolgbarkeit der in der Software erfassten Vorgänge beruht auf dieser individuellen Identifizierung; der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.

5.3. Der Kunde bleibt für die Nutzung des Dienstes durch seine Nutzer verantwortlich und teilt ihnen die geltenden Bedingungen mit.

ARTIKEL 6: KUNDENDATEN, EXPORT UND REVERSIBILITÄT

6.1. Die vom Kunden in seinen Bereich eingegebenen oder importierten Daten bleiben sein ausschließliches Eigentum. SIMAFRI nutzt sie zu keinem anderen Zweck als der Erbringung des Dienstes und behandelt sie vertraulich, unter den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.2. Reversibilität. Der Kunde kann jederzeit seine Geschäftspartner, seine Dokumente und seine Bankbuchungen aus der Software exportieren, in den zur Verfügung gestellten Formaten, einschließlich des für seinen Buchhalter bestimmten Buchhaltungsexports. Der Kunde kann auch die Übermittlung einer vollständigen Kopie der Daten seines Bereichs verlangen. Diese Reversibilität ist Wesensmerkmal des Angebots: Die Daten gehören dem Kunden, der sie, wenn er es wünscht, anderswo betreiben lassen kann.

6.3. Nach dem Ende des Dienstes bleibt, unabhängig vom Grund, die in Artikel 6.2 vorgesehene Kopie auf Anfrage dreißig (30) Tage lang verfügbar, danach werden die Daten ohne weitere Ankündigung oder Aufbewahrungspflicht aus den aktiven Systemen von SIMAFRI gelöscht. Es obliegt dem Kunden, vor diesem Zeitpunkt die Elemente abzurufen, deren Aufbewahrung seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verlangen.

ARTIKEL 7: SICHERUNGEN

SIMAFRI führt regelmäßige Sicherungen der Bereiche zur Wahrung der Dienstkontinuität durch. Diese Sicherungen befreien den Kunden nicht davon, für die von ihm als kritisch erachteten Daten eigene Exporte zu erstellen und aufzubewahren. Die Wiederherstellung einer Sicherung ist inbegriffen, wenn der Datenverlust auf den Dienst zurückzuführen ist; sie kann auf der Grundlage eines vorab angenommenen Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt werden, wenn sie durch Handlungen des Kunden oder seiner Nutzer erforderlich wird (vorsätzliches oder versehentliches Löschen oder Verändern von Daten).

ARTIKEL 8: VERFÜGBARKEIT UND WARTUNG

8.1. SIMAFRI strebt eine monatliche Verfügbarkeitsrate des Dienstes von 99,9 % an, ausgenommen geplante Wartungsfenster, Fälle höherer Gewalt und dem Kunden oder Dritten zuzurechnende Nichtverfügbarkeit (Netzwerk oder Ausrüstung des Kunden, Computerangriffe, allgemeiner Ausfall des Internetnetzes).

8.2. Im Falle eines nachgewiesenen Verfehlens dieses Ziels kann der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem betreffenden Monat eine Gutschrift verlangen, die anteilig zur festgestellten Nichtverfügbarkeit berechnet und auf den Monatsbetrag des betreffenden Dienstes begrenzt wird. Diese Gutschrift stellt die einzige in dieser Hinsicht geschuldete Entschädigung dar.

8.3. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt; größere Eingriffe sind Gegenstand einer vorherigen Information.

ARTIKEL 9: AKTUALISIERUNGEN UND WEITERENTWICKLUNGEN

9.1. SIMAFRI wendet Aktualisierungen der Software und der Infrastruktur gemäß seiner Politik zur Wahrung der Sicherheit und der Betriebsbedingungen an. Aktualisierungen können kurze geplante Unterbrechungen sowie Änderungen der Oberflächen und Funktionen der Software nach sich ziehen.

9.2. SIMAFRI erweitert den Funktionskatalog des Dienstes im Zuge seiner Weiterentwicklungen. Eine dem Katalog hinzugefügte Funktion wird dem Kunden in dem Zustand zur Verfügung gestellt, in dem sie geliefert wird, gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen der Angebotsbeschreibung.

ARTIKEL 10: VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

10.1. Der Kunde übernimmt die funktionale Verwaltung seines Bereichs: geschäftliche Konfiguration, Wahl seiner Nummerierungsreihen und seiner Tarife, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten sowie Ausstellung der für seine eigenen Geschäftspartner bestimmten Dokumente.

10.2. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Übereinstimmung seiner Tätigkeit und seiner Nutzung des Dienstes mit seinen gesetzlichen, buchhalterischen, steuerlichen und sozialrechtlichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Form, der Aufbewahrung und der Übermittlung seiner Handels- und Buchhaltungsunterlagen. Der Dienst ist ein Verwaltungswerkzeug: Er stellt weder eine buchhalterische oder steuerliche Beratungsleistung noch eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der vom Kunden erstellten Konten oder Dokumente dar, die in der Verantwortung des Kunden und seiner üblichen Berater liegen.

10.3. Steht die Nutzung des Dienstes durch den Kunden in offensichtlichem Missverhältnis zum bestimmungsgemäßen Zweck eines Unternehmensverwaltungswerkzeugs (insbesondere offensichtlich anormale und andauernde Volumina an Daten, Dokumenten oder automatisierten Aufrufen), so schlägt SIMAFRI dem Kunden ein geeignetes Angebot vor und kann, mangels Einigung, den Dienst unter Einhaltung einer angemessenen Frist anpassen.

ARTIKEL 11: SUPPORT UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

11.1. Der inbegriffene Support umfasst den Betrieb des Dienstes: Zugang zum Dienst, Verfügbarkeit des Bereichs, technische Störungen und Fragen erster Ebene zum Betrieb der Software.

11.2. Die Schulung der Nutzer, die Übernahme oder der Import bestehender Daten, die Einrichtung spezifischer Dokumentenvorlagen und die Anbindung des Dienstes an die eigenen Anwendungen des Kunden stellen zusätzliche Leistungen dar, die auf der Grundlage eines vorab angenommenen Kostenvoranschlags erbracht werden. Ist eine solche Leistung in der abonnierten Angebotsbeschreibung enthalten, so wird sie unter den Bedingungen dieser Beschreibung erbracht.

ARTIKEL 12: LAUFZEIT, AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG

Der Dienst wird im Abonnement erbracht, gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gewählten Häufigkeit und verlängerbar unter den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne Mindestbindungsdauer, sofern die Angebotsbeschreibung nichts anderes vorsieht. Im Falle der Nichtzahlung kann SIMAFRI den Zugang zum Bereich unter den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aussetzen; die Daten werden sodann ab der Aussetzung mindestens dreißig (30) Tage lang aufbewahrt, ein Zeitraum, während dessen die vollständige Zahlung der geschuldeten Beträge den Zugang wiederherstellt. Über diesen Zeitraum hinaus kann SIMAFRI den Dienst kündigen; Artikel 6.3 findet sodann Anwendung.

← Alle Vertragsdokumente